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Wichtig in Der Podologie!

  • Die Heilmittelverordnung 13 (Rezept) ist ab Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig!
  • Die Heilmittelverordnung 13 wird vor der ersten Behandlung durch unser Praxisteam auf seine Richtigkeit kontrolliert!

Heilmittelverordnung 13 werden für 4 Diagnosegruppen ausgestellt:

  •  Diagnosegruppe: DF (Diabetisches Fußsyndrom):Fußschädigung durch Diabetes mellitus mit Polyneuropathie! ICD-10-Code relevant! Bitte beachten Sie!
  • Diagnosegruppe: NF (Fußsyndrom bei Neuropathien):Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär) ICD-10-Code irrelevant!
  • Diagnosegruppe: QF (Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen):Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett) ICD-10-Code irrelevant!
  • Diagnosegruppe: UI1 (Unguis incarnatus = Eingewachsener Zehnagel):Nagelspangenbehandlung mit Regulierungen und Kontrollen

Wichtig! Eine Verordnung mit UI1 ist nur für je ein Zehnagel bzw. eine Nagelspange gültig. Somit benötigt man für jeden weiteren Zehnagel oder Nagelspange auch in gleicher Anzahl weitere Verordnungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben zurzeit Annahmestopp, sowie in der Praxis als auch in Bereich Hausbesuch!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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